Praxis
Wenn der Auftraggeber eine E-Rechnung verlangt
Stellen Sie sich vor, Ihre Rechnung kommt zurück. Nicht wegen des Betrags, sondern mit einer freundlichen Mail aus der Buchhaltung des Klienten: Man verarbeite künftig nur noch E-Rechnungen, das PDF allein reiche nicht.
Bei einer Klinik oder einer Kommune steht oft noch ein Wort dabei, das man vorher nie gehört hat: Leitweg-ID. Ohne sie nimmt die Rechnungsplattform des Auftraggebers die Rechnung gar nicht erst an.
Der Hintergrund: Seit 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, 2027 und 2028 wird das Ausstellen schrittweise Pflicht. Viele große Auftraggeber stellen schon heute um. Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen, wünschen kann sich ein Klient die E-Rechnung trotzdem.
Ein einfaches Mittel hilft, auch ohne Programm: Fragen Sie bei jedem neuen Mandat gleich am Anfang, in welcher Form die Rechnung kommen soll, und notieren Sie eine Leitweg-ID zusammen mit der Rechnungsanschrift.
In der PRO-Fassung von ConFlow trägt die Rechnung auf Wunsch die E-Rechnung gleich in sich, im Format ZUGFeRD. Für öffentliche Auftraggeber speichern Sie sie zusätzlich als XRechnung. Die Leitweg-ID prüft ConFlow samt Prüfziffer, und fehlt eine Pflichtangabe, sagt es Ihnen vor dem Speichern, welche.
Wie gehen Ihre Klienten heute mit E-Rechnungen um?
ConFlow gibt es in einer dauerhaft kostenlosen Fassung; E-Rechnung und XRechnung gehören zur PRO-Fassung. ConFlow ansehen
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Stand: November 2026