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Honorarrechnung schreiben

Eine Honorarrechnung ist die Rechnung einer selbstständig erbrachten Leistung: Beratung, Coaching, Training, Unterricht, Gutachten. Rechtlich ist sie eine gewöhnliche Rechnung. Es gelten dieselben Pflichtangaben wie überall.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Dieser Text erklärt, wie wir die Lage verstehen, und ersetzt keine Beratung. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Pflichtangaben

Nach § 14 Abs. 4 UStG gehören auf jede Rechnung:

Für Kleinbeträge bis 250 Euro brutto genügen weniger Angaben. Rechnungen bewahren Sie acht Jahre auf.

Honorar, Reisekosten, Auslagen

So ist eine Honorarrechnung aufgebaut

Ein Beispiel mit erfundenen Angaben:

Wie ConFlow das löst

Häufige Fragen

Was muss auf eine Honorarrechnung?

Dieselben Pflichtangaben wie auf jede Rechnung: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Datum, fortlaufende Nummer, Art, Umfang und Zeitraum der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis, warum keine Steuer ausgewiesen wird.

Darf ich eine Honorarrechnung an eine Privatperson schreiben?

Ja. Die Rechnung enthält dieselben Angaben; eine E-Rechnung ist bei Privatkunden nicht vorgeschrieben.

Gehören Reisekosten auf die Honorarrechnung?

Ja, wenn Sie sie weiterberechnen. Sie zählen dann zum Entgelt und unterliegen, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, ebenfalls der Umsatzsteuer.


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Stand: Oktober 2026