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Honorarrechnung schreiben
Eine Honorarrechnung ist die Rechnung einer selbstständig erbrachten Leistung: Beratung,
Coaching, Training, Unterricht, Gutachten. Rechtlich ist sie eine gewöhnliche Rechnung. Es
gelten dieselben Pflichtangaben wie überall.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Dieser Text erklärt, wie wir die Lage
verstehen, und ersetzt keine Beratung. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Ihrer
Steuerberatung.
Pflichtangaben
Nach § 14 Abs. 4 UStG gehören auf jede Rechnung:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift sowie Name und Anschrift des Kunden.
- Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Das Ausstellungsdatum.
- Eine fortlaufende, nur einmal vergebene Rechnungsnummer.
- Art und Umfang der Leistung.
- Der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung.
- Das Entgelt ohne Steuer, der Steuersatz und der Steuerbetrag, oder ein Hinweis, warum keine
Steuer ausgewiesen wird (etwa als Kleinunternehmer).
Für Kleinbeträge bis 250 Euro brutto genügen weniger Angaben. Rechnungen bewahren Sie acht
Jahre auf.
Honorar, Reisekosten, Auslagen
- Das Honorar steht mit seiner Grundlage auf der Rechnung: Stunden mal
Stundensatz, Tage mal Tagessatz, eine Pauschale oder ein Paket.
- Reisekosten, die Sie weiterberechnen, gehören zum Entgelt. Haben Sie
Umsatzsteuer auszuweisen, gilt sie auch für diese Beträge.
- Durchlaufende Posten sind nur Beträge, die Sie im Namen und für Rechnung
des Kunden verauslagt haben. Das ist seltener, als man denkt.
- Ein Leistungsnachweis als Anlage zeigt, wofür das Honorar steht. Mehr
dazu im Beitrag Der Leistungsnachweis.
So ist eine Honorarrechnung aufgebaut
Ein Beispiel mit erfundenen Angaben:
- Kopf: Muster Beratung, Musterstraße 1, 10115 Berlin, Steuernummer 12/345/67890.
- Empfänger: Beispiel GmbH, Personalabteilung, Hafenweg 5, 20095 Hamburg.
- Rechnungsnummer und Datum: 2026-014 vom 30.10.2026.
- Leistung: Beratung zur Neuaufstellung der Personalentwicklung, Oktober 2026,
laut beiliegendem Leistungsnachweis.
- Positionen: 3 Beratungstage zu je 1.200,00 Euro = 3.600,00 Euro;
Reisekosten 182,40 Euro.
- Summen: Netto 3.782,40 Euro, Umsatzsteuer 19 % 718,66 Euro, Gesamt
4.501,06 Euro.
- Zahlung: Zahlbar bis 13.11.2026 auf das genannte Konto.
Wie ConFlow das löst
- Die Rechnung entsteht aus der Arbeit: Zeiten, Tage, Reisezeit, Kilometer
und Auslagen, erfasst am Mandat.
- Honorarmodelle wie vereinbart: Stundenhonorar, Tagessatz mit Staffel,
Sitzungspauschale, Paketpreis.
- Pflichtangaben und DIN 5008 von selbst, fortlaufende Nummer,
Zahlungsziel, GiroCode zum Bezahlen per Banking-App.
- Leistungsnachweis für den Klienten aus denselben Einträgen.
- Abschlags-, Schluss- und Stornorechnung, wenn ein Auftrag länger läuft
oder etwas zu korrigieren ist.
- Alles in BASIC dauerhaft kostenlos, lokal auf Ihrem Mac. Die E-Rechnung nach EN 16931
gehört zu PRO.
Häufige Fragen
Was muss auf eine Honorarrechnung?
Dieselben Pflichtangaben wie auf jede Rechnung: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Datum, fortlaufende Nummer, Art, Umfang und Zeitraum der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis, warum keine Steuer ausgewiesen wird.
Darf ich eine Honorarrechnung an eine Privatperson schreiben?
Ja. Die Rechnung enthält dieselben Angaben; eine E-Rechnung ist bei Privatkunden nicht vorgeschrieben.
Gehören Reisekosten auf die Honorarrechnung?
Ja, wenn Sie sie weiterberechnen. Sie zählen dann zum Entgelt und unterliegen, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, ebenfalls der Umsatzsteuer.
ConFlow macht aus Zeiten, Reisen und Auslagen eine Honorarrechnung nach DIN 5008 — in BASIC dauerhaft kostenlos.
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Stand: Oktober 2026