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Rechnung für Coaching und Supervision

Eine Coaching-Rechnung folgt denselben Regeln wie jede Rechnung. Zwei Dinge machen sie trotzdem besonders: Oft zahlt nicht die Person, die gecoacht wird, sondern ihr Arbeitgeber. Und der Inhalt der Sessions ist vertraulich, auch gegenüber dem, der zahlt.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Dieser Text erklärt, wie wir die Lage verstehen, und ersetzt keine Beratung. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Was auf die Rechnung gehört

Wer ist Rechnungsempfänger?

Umsatzsteuer auf Coaching

Session, Paket, Pauschale

Coaching wird selten nach Minuten abgerechnet. Üblich sind ein Preis je Session, ein Paket aus mehreren Sessions oder eine Pauschale für einen Prozess. Halten Sie im Vertrag fest, was bei Absagen gilt; auf der Rechnung steht dann nur, was tatsächlich zu zahlen ist.

Wie ConFlow das löst

Häufige Fragen

Muss ich auf Coaching Umsatzsteuer berechnen?

In der Regel ja, mit 19 Prozent. Ausnahmen sind die Kleinunternehmerregelung und in Einzelfällen bestimmte steuerfreie Bildungs- oder Heilbehandlungsleistungen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Was schreibe ich bei Coaching als Leistung auf die Rechnung?

Art, Umfang und Zeitraum, zum Beispiel: Coaching, 4 Sessions à 90 Minuten, September bis Oktober 2026. Themen und Inhalte der Gespräche gehören nicht auf die Rechnung.

An wen geht die Rechnung, wenn der Arbeitgeber das Coaching bezahlt?

In der Regel an den Arbeitgeber als Auftraggeber. Die gecoachte Person nennen Sie nur, soweit es für die Zuordnung nötig und mit ihr abgesprochen ist.


ConFlow rechnet Sessions und Pakete ab und hält Gesprächsnotizen von der Rechnung fern — lokal auf Ihrem Mac. ConFlow ansehen · Häufige Fragen

Stand: Oktober 2026