Wissen
Rechnung für Coaching und Supervision
Eine Coaching-Rechnung folgt denselben Regeln wie jede Rechnung. Zwei Dinge machen sie
trotzdem besonders: Oft zahlt nicht die Person, die gecoacht wird, sondern ihr Arbeitgeber.
Und der Inhalt der Sessions ist vertraulich, auch gegenüber dem, der zahlt.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Dieser Text erklärt, wie wir die Lage
verstehen, und ersetzt keine Beratung. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Ihrer
Steuerberatung.
Was auf die Rechnung gehört
- Die üblichen Pflichtangaben einer Rechnung: Namen,
Anschriften, Steuernummer, Datum, fortlaufende Nummer, Betrag und Steuer.
- Die Leistung, sachlich: etwa „Coaching, 4 Sessions à 90 Minuten,
September bis Oktober 2026“ oder „Supervision, Teamsitzung am 14.10.2026“.
- Nicht auf die Rechnung: Themen, Anlässe, Diagnosen oder Namen aus den
Gesprächen. Die Rechnung landet in der Buchhaltung des Zahlenden; der Inhalt geht dort
niemanden etwas an.
Wer ist Rechnungsempfänger?
- Zahlt der Arbeitgeber, ist er in der Regel Ihr Auftraggeber und damit
Rechnungsempfänger. Den Namen der gecoachten Person nennen Sie nur, soweit es für die
Zuordnung nötig ist und mit ihr abgesprochen ist.
- Zahlt die Person selbst, geht die Rechnung an sie. Eine E-Rechnung ist
bei Privatpersonen nicht vorgeschrieben.
Umsatzsteuer auf Coaching
- Coaching und Supervision sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, mit 19 Prozent.
- Als Kleinunternehmer weisen Sie
keine Umsatzsteuer aus und setzen stattdessen einen Hinweis auf die Rechnung.
- Steuerfrei können in Einzelfällen bestimmte Bildungsleistungen oder heilberufliche
Leistungen sein. Das hängt an Voraussetzungen, die Sie mit Ihrer Steuerberatung klären
sollten, bevor Sie ohne Steuer abrechnen.
Session, Paket, Pauschale
Coaching wird selten nach Minuten abgerechnet. Üblich sind ein Preis je Session, ein Paket
aus mehreren Sessions oder eine Pauschale für einen Prozess. Halten Sie im Vertrag fest, was
bei Absagen gilt; auf der Rechnung steht dann nur, was tatsächlich zu zahlen ist.
Wie ConFlow das löst
- Sitzungspauschale und Paketpreis als Honorarmodelle am Mandat, neben
Stundenhonorar und Tagessatz.
- Getrennt: Gesprächsnotizen führen Sie zu jedem Termin, aber auf Rechnung
und Leistungsnachweis für den Klienten erscheinen sie nicht.
- Firmenkunde und Coachee lassen sich getrennt führen: Rechnungsempfänger
ist die Firma, die Arbeit läuft mit der Person.
- Kleinunternehmer-Hinweis und Warnung an der Grenze von selbst.
- Lokal: Notizen und Klientendaten verlassen Ihren Mac nicht. Mehr dazu im
Beitrag Beratungsnotizen: die heikelsten Daten, die Sie
führen.
Häufige Fragen
Muss ich auf Coaching Umsatzsteuer berechnen?
In der Regel ja, mit 19 Prozent. Ausnahmen sind die Kleinunternehmerregelung und in Einzelfällen bestimmte steuerfreie Bildungs- oder Heilbehandlungsleistungen; das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Was schreibe ich bei Coaching als Leistung auf die Rechnung?
Art, Umfang und Zeitraum, zum Beispiel: Coaching, 4 Sessions à 90 Minuten, September bis Oktober 2026. Themen und Inhalte der Gespräche gehören nicht auf die Rechnung.
An wen geht die Rechnung, wenn der Arbeitgeber das Coaching bezahlt?
In der Regel an den Arbeitgeber als Auftraggeber. Die gecoachte Person nennen Sie nur, soweit es für die Zuordnung nötig und mit ihr abgesprochen ist.
ConFlow rechnet Sessions und Pakete ab und hält Gesprächsnotizen von der Rechnung fern — lokal auf Ihrem Mac.
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Stand: Oktober 2026